Kein 1.-August-Feuerwerk im Kanton Aargau

Aufgrund der anhaltenden Hitze und Trockenheit ist der Boden sowohl in Wäldern als auch Fluren und Siedlungsgebieten weiter abgetrocknet. Die lokalen Gewitter der letzten Tage haben zu keiner Entspannung geführt, schreibt der Kanton in seiner Mitteilung.  Dieses Verbot tritt ab Mittwoch, 27. Juli, 9:00 Uhr in Kraft. Das Verbot gilt auch für Gross- und Kleinfeuerwerk wie Vulkane und Ähnliches.

Wir bedauern diesen Schritt, können ihn aber absolut nachvollziehen und stehen hinter der Entscheidung des Kanton Aargau.

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